

Definition II.5: Die Beschleunigung ist ein Vektor, nämlich die Änderungder Geschwindigkeit mit der Zeit. |
Notation II.8: Der Beschleunigungsvektor wird, soweit nicht anders vereinbart, |
Notation II.9: |
Merke: Die Beschleunigung eines Massepunktes läßt sich aus der Geschwindigkeit über Differentation errechnen: |
Merke: Die Geschwindigkeit des Massepunktes läßt sich über Integration aus der Beschleunigungsgleichung und der Randbedingung |
Notation II.10: Die zweite Ableitung des Ortes nach der Zeit wird mit |
Merke: Die Beschleunigung ist die zweite Ableitung des Ortes nach der Zeit. |